Die Führerscheinklassen
B - Auto
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Mindeststunden: 14
Erläuterung: Neben den Grundfahrten müssen mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten absolviert werden.
Gilt für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg.
BE - Anhängerführerschein
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Mindeststunden: Neben Grundfahrten nach Bedarf müssen mindestens 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Nachtfahrtt absolviert werden.
Erläuterung: Gilt für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3500 kg.
B96 - Begleitetes Fahren
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Mindeststunden:
Erläuterung: Gilt für eine zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
B196 - 125er mit Autoführerschein
Mindestalter:
Mindeststunden:
Erläuterung: 125er mit Autoführerschein.
B197 - Automatikregelung
Mindestalter:
Mindeststunden:
Erläuterung:
A - Motorrad über 35kW
Mindestalter: 24 Jahre
Mindeststunden: 16
Erläuterung: Neben den Grundfahrten müssen mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten absolviert werden.
A2 - Motorrad bis 35kW
Mindestalter: 18 Jahre
Mindeststunden: 16
Erläuterung: Neben den Grundfahrten müssen mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten absolviert werden.
A1 - 125er
Mindestalter: 16 Jahre
Mindeststunden: 16
Erläuterung: Neben den Grundfahrten müssen mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten absolviert werden.
AM - Moped
Mindestalter: 15 Jahre
Mindeststunden: 14
Erläuterung: Hier gibt es keine verpflichtenden Stunden wie z.B. Nachtfahrten etc.
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Mindeststunden: 6
Besonderheit: Keine praktische Prüfung erforderlich.