Im Nachfolgenden siehst du Führerscheinklassen, die man bei uns erlernen kann:
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein (17 Jahre bei begleitetem Fahren) und folgende Pflichtfahrstunden absolvieren: 14 Theoriestunden / Grundfahrten nach Bedarf / 5 Überlandfahrten/ 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten
Was darfst du mit diesem Führerschein fahren:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein (17 Jahre bei begleitetem Fahren) und folgende Pflichtfahrstunden absolvieren: 14 Theoriestunden / Grundfahrten nach Bedarf / 5 Überlandfahrten/ 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten
Die meisten Fahrstunden deiner Führerscheinausbildung absolvierst du auf einem Automatik-Fahrzeug. 10 Fahrstunden auf dem Schaltwagen einschließlich 15 Minuten Prüfung bei dem Fahrlehrer Die praktische Fahrprüfung wird mit dem Automatik-Fahrzeug gefahren.
Was darfst du mit diesem Führerschein fahren:
Im In- & Ausland darfst du sowohl Schaltwagen als auch Automatik fahren.
Diesen Führerschein kannst du erwerben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Du musst mindestens 5 Jahre Besitz des Klasse B Führerscheins sein
Du musst mindestens 25 Jahre alt sein
Du musst 4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Theorie sowie 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Praxis absolvieren
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass du erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hast.
Was darfst du mit diesem Führerschein fahren:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt dich im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein (17 Jahre bei begleitetem Fahren, siehe B96) und musst neben Grundfahrten nach Bedarf müssen mindestens 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Nachtfahrt absolvieren.
Was darfst du mit diesem Führerschein fahren:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Für den Direkteinstieg musst du mindestens 24 Jahre alt sein und folgende Pflichtfahrstunden absolvieren: 16 Theoriestunden / Grundfahrten nach Bedarf / 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten
Es gibt aber bei dieser Führerscheinklasse diverse Möglichkeiten für den Erwerb:
- 1. Direkteinstieg mit 24 Jahren für Krafträder bei direktem Zugang
- 2. Du bist 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge und darfst am Anfang nur mit einer Leistung von mehr als 15 kW fahren
- 3. oder, du bist 20 Jahre alt und besitzt einen Führerschein für Krafträder der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Was darfst du mit dieser Führerscheinklasse fahren:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und folgende Pflichtfahrstunden absolvieren: 16 Theoriestunden / Grundfahrten nach Bedarf 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten
Was darfst du mit dieser Führerscheinklasse fahren:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und folgende Pflichtfahrstunden absolvieren: 16 Theoriestunden / Grundfahrten nach Bedarf / 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten
Was darfst du mit dieser Führerscheinklasse fahren:
Krafträder:
- • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
- • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, - • auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- • symmetrisch angeordneten Rädern und
- • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- • Leistung von bis zu 15 kW
Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und musst 14 Theoriestunden absolvieren und bekommst Fahrstunden nach deinem Bedarf.
Was darfst du mit dieser Führerscheinklasse fahren:
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
- • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder:
- • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
- • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
- • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Du musst mindestens 15 Jahre alt sein, 6 Theoriestunden und 2 Fahrstunden absolvieren sowie eine theoretischen Prüfung absolvieren.